SZL Brunsbüttel
Rubriken: Brunsbüttel, Zwischenlager HAW, in Betrieb, Vattenfall, E.ON
Anlage |
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Name der Anlage: | Standort-Zwischenlager (SZL) Brunsbüttel |
Bundesland: | Schleswig-Holstein |
Betreiber: | Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH Am 01.01.2019 ist die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH dem laufenden Genehmigungsverfahren beigetreten. Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wird das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter nach der Genehmigung auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % Im Besitz des Bundes ist. [1] Sie ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). [2] |
Gesellschafter: | Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH (66,6%), E.ON Kernkraft GmbH (33,3%) |
Bauweise: | Hallenbau STEAG-Konzept: Wandstärke ca. 1,2 m, Deckenstärke ca. 1,3 m, einschiffiges Gebäude |
Inbetriebnahme: | 05.02.2006 |
Genehmigungs-behörde: | Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) 30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) [1] |
Genehmigung: [2] | Genehmigung vom 28.11.2003 nach §6 AtG, Anordnung des Sofortvollzuges am 28.10.2005:
Lagerung in CASTOR® V/52 Behältern, max. 52 BE pro CASTOR®:
Sonstige Genehmigungen:
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Änderungen und | 1. Änderungsgenehmigung vom 14.03.2008: Erhöhung der möglichen Restfeuchte, ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BfS erteilt. 2. Änderungsgenehmigung vom 21.07.2014 (nach dem Urteil des OVG Schleswig): Aufrüstung der Krananlage. Mit dem Urteil des BVerwG vom 08.01.2015 wurde die Genehmigung vom 28.11.2003 aufgehoben. Damit sind laut Bundesregierung auch die laufenden Änderungsgenehmigungsverfahren gegenstandslos. [3] |
Klagen: | 17.04.2004: Ein ca. 6 km entfernt wohnendes Ehepaar reicht Klage gegen die Genehmigung ein. 31.01.2007: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig weist die Klage ab, lässt aber eine Revison zu. 10.04.2008: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hebt das Urteil des OVG auf und weist die Klage an das OVG zurück. 19.06.2013: Das Oberverwaltungsgericht hebt die Genehmigung für das SZL Brunsbüttel auf. Unter anderem seien die Risiken von gezielten Terrorangriffen sowie der Absturz einer Airbus A380 nicht ausreichend untersucht worden. [4] 08.01.2015: Das BVerwG bestätigt die Entscheidung des OVG und damit die Aufhebung der Betriebsgenehmigung. [5] |
Betrieb ohne Genehmigung: | 16.01.2015: Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) erlässt eine atomaufsichtliche Anordnung, dass die Castor-Behälter auch ohne Genehmigung bis Anfang 2018 im Standortzwischenlager verbleiben dürfen. Bis dahin muss die Betreiberin des Zwischenlagers, Vattenfall, für eine genehmigte Aufbewahrung Sorge tragen, eine Regelung zur Zwischenlagerung zu treffen. [6] 18.07.2016: Das MELUR erlaubt die weitere Einlagerung von Castoren mit Brennelementen aus dem AKW Brunsbüttel obwohl das SZL immer noch keine Genehmigung hat. [7] 11 weitere Castoren sollen "zur bestmöglichen Schadensvorsorge" - deklariert als Bereitstellung - in das SZL eingelagert werden. [8] Das Bundesumweltministerium zieht keine Konsequenzen für andere Standortzwischenlager: "Wir haben aufgrund dieser Situation sofort zu einer Besprechung mit den Länderkollegen, die davon betroffen sind [...] eingeladen und die Diskussion geführt, welche Konsequenzen aus dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu ziehen sind. [Diese haben festgestellt] dass keine Erkenntnisse vorliegen, die die rechtskräftigen Genehmigungen an allen anderen zentralen und dezentralen Zwischenlagern in Frage stellen." [9] |
Aufsichtsbehörde: | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) Schleswig-Holstein |
Umgebungs-überwachung: | Helmholtz-Zentrum GKSS-Forschungszentrum Geesthacht GmbH |
Besondere Gefahren: | siehe Klagen |
Meldepflichtige Ereignisse: | 3 (Stand 31.12.2016) 15.02.2008: technischer Defekt in einem Druckschalter am äußeren Behälterdeckel 11.01.2013: Batterieausfall in der Netz-unabhängigen Stromversorgung [10] |
Stilllegung |
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Betrieb befristet: | Bis 04.02.2046 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn) |
Abfälle |
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Inventar: | 31.12.2014: 9 CASTOR®-Behälter eingelagert [11] Laut Bundesregierung werden etwa 10 Behälter-Stellplätze noch benötigt. Der Betreiber hat beantragt, wegen der Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor Terroranschlägen die Stellplätze von 80 auf 34 zu reduzieren. Würde diesem Antrag stattgegeben, würden 15 Stellplätze frei bleiben. [12] Im Zuge der Konsensfindung zwischen CDU, SPD, FDP und Grünen zum Standortauswahlverfahrensgesetz hat der Landtag Schleswig-Holstein mit großer Mehrheit der Aufnahme von weiteren CASTOR®-Behältern aus Sellafield (GB) zugestimmt. [13] Dies wurde mit dem Gerichtsurteil hinfällig, die Castoren sollen nun ins SZL Brokdorf. |
Gleisanschluss: | Vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH, Überseering 12, 22297 Hamburg, Tel.: +49 40 6396-0, Fax: +49 40 6396-3999, kkb(at)kkb.de, www.vattenfall.de |
Behörden: | Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Postfach 10 01 49, D-38201 Salzgitter, Tel.: 030/18333-0, Fax: 030/18333-1885, www.bfs.de Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) Schleswig-Holstein, Tel.: 0431 988-0,Fax: 0431 988-7239, internetradkation(at)melur.landsh.de, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume |
KritikerInnen: | BürgerInnen-Initiative (BI) Kiel gegen Atomanlagen, Friedenswerkstatt Kiel, Exerzierplatz 19, 24103 Kiel, http://www.bi-kiel.blogspot.de/ Anke Dreckmann, dreckmann(at)t-online.de Brokdorf-akut, c/o Dr. Karsten Hinrichsen, Dorfstr. 15, 25576 Brokdorf, Tel.: 04829/7080, info(at)brokdorf-akut.de, www.brokdorf-akut.de Anti-Atom-Initiative im Kreis Pinneberg, Tel.: 0160/9204914, antiatompinneberg(at)googlemail.com, www.anti-atom-initiative.de |
Quellen[2] bfe.bund.de: Standort-Zwischenlager Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) [5] Bundesverwaltungsgericht Beschluss BVerwG 7 B 25.13 [13] Landtag Schleswig-Holstein: Plenarportokoll 18/24 24. Sitzung vom 24.04.2013 |
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