SZL Biblis
Rubriken: Biblis, Zwischenlager HAW, in Betrieb, BGZ, staatlich
Anlage | |
Name der Anlage: | Standort-Zwischenlager (SZL) Biblis |
Bundesland: | Hessen |
Betreiber: | BGZ - Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH |
Gesellschafter: | Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.01.2019 auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Besitz des Bundes ist. [1] Sie ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). [2] Bis 31.12.2018: RWE Power AG und RWE Rheinbraun AG |
Genehmigungs-behörde: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), seit 1.1.2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) |
Aufsichtsbehörde: | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) |
Umgebungs- | Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) |
Bauweise: | Hallenbau WTI-Konzept: Wandstärke 85 cm, Deckenstärke 60 cm, Bodenplatte 1,5 m Länge ca. 92 m, Breite ca. 38 m, Höhe ca. 19,5 m; "seit der Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Biblis befinden sich vorgelagert der westlichen sowie der östlichen Längswand in ca. 3,5 m Abstand (bzw. ca. 5,5 m im Bereich eines Kabelschachtes) ca. 10 m hohe Stahlbetonwände, die den Gebäudekomplex auf bis zu 48 m verbreitern. [3] Zweischiffiges Gebäude, bestehend aus zwei durch eine Zwischenwand abgetrennte Hallen. |
Besondere Gefahren: | Beim WTI-Konzept kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und Dach führen, das Deckelsystem einzelner Behälter kann direkt getroffen werden. [4] Es gibt keine Reparaturmöglichkeit undichter CASTOR-Behälter im SZL. Mit Rückbau des Brennelementlagerbeckens entfällt die Möglichkeit, undichte Castoren im AKW zu entladen und zu reparieren bzw. auszutauschen. Die Behälter HAW28M mit den Glaskokillen aus Sellafield dürfen gar nicht unter Wasser repariert werden. Ohne Heiße Zelle kann auf einen undichten Primärdeckel nur ein Fügedeckel aufgeschweißt werden. Dann dürfen diese Behälter aber nicht mehr transportiert werden. [5] |
Meldepflichtige Ereignisse: | Keine (Stand 29.02.2020) [6] |
Genehmigung: [7] | Genehmigung vom 22.09.2003 nach §6 AtG:
Lagerung in CASTOR® V/19 Behältern, max. 19 BE pro CASTOR®:
Sonstige radioaktive Stoffe:
|
Änderungen und | 1. Änderungsgenehmigung vom 20.10.2005: Erneuerung der Zaundetektion 1. Ergänzung vom 20.03.2006: Einlagerung von Brennelementen mit integriertem Steuerstab 2. Änderungsgenehmigung vom 27.03.2006: Erhöhung der möglichen Restfeuchte 3. Änderungsgenehmigung 16.06.2014: Gemischte Lagerung von Brennelementen und sonstigen radioaktiven Abfällen (CASTOR® V/19 und MOSAIK® II mit B(U)-Zulassung) in Halle 2 des Standort-Zwischenlagers 4. Änderungsgenehmigung vom 22.07.2014: Baulicher Schutz gegen Einwirkung Dritter (SEWD) 5. Änderungsgenehmigung vom 22.09.2015: Modifikation Castor V/19 6. Änderungsgenehmigung vom 07.04.2016: Aufrüstung der Krananlagen 7. Änderungsgenehmigung vom 17.12.2017: Beitritt der RWE Nuclear GmbH 8. Änderungsgenehmigung vom 14.06.2018: Aufbewahrung von Brennstäben in Köchern 9. Änderungsgenehmigung vom 19.12.2019: Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield in CASTOR HAW28M Obwohl es sich um teilweise gravierende Änderungen handelt (z.B. Lagerung der HAW28M ohne Reparaturmöglichkeit) wurden alle Änderungsgenehmigungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt. Aktuell beantragte Änderungen:
|
MOX-Brennelemente: | Obwohl die AKWs in Biblis keine Genehmigung für den Einsatz von MOX-Brennelementen hatten, ist die Lagerung von MOX-Brennelementen im Standort-Zwischenlager genehmigt worden. |
Lagerung schwach- und mittelaktiver Abfälle: | 13.12.2006: Genehmigung nach §7 StrlSchV für die Lagerung von nicht-wärmeentwickelnden konditionierten radioaktiven Abfällen in Halle 2:
Die Genehmigung ist befristet für zehn Jahre ab der ersten Einlagerung. Es dürfen auch Abfälle aus anderen Atomanlagen gelagert werden. [8] |
Stilllegung |
|
Betrieb befristet: | Bis 17.05.2046 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn) |
Abfälle |
|
Inventar: | 30.04.2020: 102 CASTOR-Behälter mit bestrahlten Brennelementen aus den AKW Biblis 1 und 2, inkl. 1 Behälter mit 276 Sonderbrennstäben. Es werden noch 6 Behälter-Stellplätze benötigt, so dass 27 Stellplätze frei bleiben würden. [9] |
Inventar Halle 2: | 31.12.2018: 138 MOSAIK-Behälter [10] |
CASTOREN aus Sellafield (GB): | Laut Konzept des Bundesumweltministeriums vom 19.06.2015 sollen am SZL Biblis bis zu 7 Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien gelagert werden. Das Konzept sieht diverse Abstriche bei der Sicherheit, eine erhebliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und eine Aushebelung der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. [11] 29.09.2017: Antrag auf Einlagerungsgenehmigung der Castor HAW28M 23.03.2018: Den politischen Vorgaben folgend hat das BfE für das SZL Biblis entschieden, dass von der Einlagerung der Castoren des Typs HAW28M keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen würden, das Verfahren nicht UVP-pflichtig sei und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden müsse. [3] 19.12.2019: Einlagerungsgenehmigung der Castor HAW28M 14.02.2020: Transportgenehmigung. Die Genehmigung ist bis zum 31.12.2020 gültig [12] Der Transport war für April 2020 angesetzt, wurde jedoch wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt. In dem Zuge wurde bekannt, dass 6.000 Polizisten für die Begleitung des Transportes eingesetzt werden sollten. [13] |
Gleisanschluss: | Vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67, 45127 Essen, Telefon 0201 2796-0, Webseite: www.bgz.de, E-Mail: info(at)bgz.de |
Behörden: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV), Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611/8150, Fax: 0611/8151941, poststelle(at)umwelt.hessen.de, umwelt.hessen.de |
KritikerInnen: | Arbeitskreis gegen Atomanlagen Frankfurt, c/o Dieter Kaufmann, Dritte-Welthaus, Große Seestraße 14, 60487 Frankfurt, akdieter(at)aol.com atomkraftENDE.darmstadt, Oetinger Villa, Kranichsteiner Str. 81, 64289 Darmstadt, kontakt(at)atomkraftENDE.de, atomkraftendedarmstadt.blogsport.de AK.W.ende Bergstraße, c/o Volker Ahlers, Mozartstr. 70i, 64646 Heppenheim, akwende(at)googlemail.com, akwende.blogsport.de |
Quellen[2] Gesellschaft für Nuklearservice: Unternehmensmagazin Ausgabe 9-11/2016 [7] base.bund.de: Standort-Zwischenlager Biblis (Hessen) [9] base.bund.de: Interaktive Karte zu den Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle, abgerufen am 28.04.2020 [12] bund.base.de: Sicherheitsanforderungen für Rücknahme-Transport nach Biblis nachgewiesen, abgerufen 28.04.2020 [13] atomkraftendedarmstadt.blogsport.de: #Castor2020verschoben, abgerufen am 28.04.2020 |
Kommentar
SPENDENKONTO
Helfen Sie mit Ihrer Spende, dieses Informationsportal unabhängig zu bewahren, weiter auszubauen und aktuell zu halten:
Arbeitsgemeinschaft
Schacht KONRAD e.V., GLS Bank
IBAN DE22 4306 0967 4067 8836 02
BIC GENODEM1GLS
Stichwort: atommüllreport
Spenden sind steuerlich absetzbar