Schacht KONRAD
Rubriken: Salzgitter, Endlagerprojekte, im Bau, BGE, staatlich
Anlage |
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Name der Anlage: | Endlager KONRAD |
Bundesland: | Niedersachsen |
Betreiber: | Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Betreiberwechsel zur Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE): Am 23.06.2016 beschloss der Deutsche Bundestag eine Umstrukturierung im Endlagerbereich. [1] Die Betreiberaufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), die ASSE GmbH und die Betreibertätigkeiten der Deutschen Gesellschaft für den Bau und Betrieb von Endlagern (DBE) wurden in der zu 100% staatlichen, neu zu gründenden Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Sitz in Peine (Sitz der DBE) zusammengeführt. |
Eigentümer: | Bundesrepublik Deutschland (100%) |
MitarbeiterInnen: | ca. 800 (Stand 21.08.2017) [2] |
Vornutzung: | 1957: Beginn des Abteufens von Schacht KONRAD 1967: Beginn des Eisenerzabbaus 1976: Einstellung des Eisenerzabbaus aus wirtschaftlichen Gründen |
Genehmigung:
| 1975: Beginn der Eignungsuntersuchung durch den damaligen Betreiber der ASSE II, der Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF) und das Kernforschungszentrum Karlsruhe (KfK) 1981/82: Obwohl noch kein Planfeststellungsantrag gestellt worden war, tauchte Schacht KONRAD als Entsorgungsvorsorgenachweis in mehreren Teilerrichtungsgenehmigungen für Atomkraftwerke auf. [3] 31.08.1982: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt stellt einen Planfeststellungsantrag nach §9 AtG [4] 1991 – 1998: Mehrmals griffen Bundesumweltminister Töpfer und Bundesumweltministerin Angela Merkel per bundesaufsichtlicher Weisung in das KONRAD-Verfahren ein. Töpfer erzwang die Auslegung der Planunterlagen ebenso wie die Durchführung des Erörterungstermins und wies an, dass die Gefahren durch die Atomtransporte im Planfeststellungsverfahren nicht betrachtet werden dürften. Merkel wies das NMU an, die Gutachten des TÜV nicht nachbegutachten zu lassen, obwohl bekannt geworden war, dass der TÜV als Gutachter der Genehmigungsbehörde bereits einen Vertrag mit dem künfitgen Betreiber geschlossen hatte und sie wies an, die Planrechtfertigung für KONRAD nicht in Frage zu stellen. [5] 1991: Bundesweit wurden 289.387 Einwendungen gegen das geplante Atommülllager erhoben, nach Wackersdorf die größte Anzahl je in einem bundesdeutschen Planfeststellungsverfahren. 1992/93: Erörterungstermin an 75 Verhandlungstagen über 5 Monate, am Ende blieben ca. 500 Sachfragen und 100 Rechtsfragen ungeklärt. 1999/2000: Obwohl Bundesumweltminister Trittin und Landesumweltminister Jüttner öffentlich beteuerten, dass Schacht KONRAD nicht genehmigungsfähig sei, stoppten sie das Projekt nicht sondern schoben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu. [6] 14.06.2000: Im Atomkonsens zwischen der Bundesregierung und den Energiekonzernen wurde die Genehmigung von Schacht KONRAD vereinbart. [7] 03.06.2002: Planfeststellungsbeschluss [8] 30.05.2007: Beginn des Umbaus von Schacht KONRAD zu einem Atommülllager 2015: Im Rahmen der Einwendungen gegen das Nationale Enstorgungsprogramm werden 70.000 Unterschriften gegen KONRAD gesammelt. Einem Bündnis aus der Stadt Salzgitter, der IG Metall Salzgitter-Peine, dem Landvolk Braunschweiger Land und der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD gelingt es zusammen mit vielen anderen, die Frage nach dem Stand von Wissenschaft und Technik des 35 Jahre alten Projektes auf die Tagesordnung zu setzen. |
Klagen: | 08.03.2006: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg erklärte die Klagen der Kommunen Salzgitter, Lengede und Vechelde für unzulässig. Es definierte das Planfeststellungsverfahren in eine „gebundene Genehmigung“ um. Damit haben BürgerInnen und Kommunen beim Bau einer Umgehungsstraße mehr Rechte als bei einem Atommülllager. Die Klage eines Landwirtes erklärte es für zulässig aber unbegründet. Es gäbe kein Recht auf „Nachweltschutz“. Das Vorgehen des OVG wurde vom Bundesverwaltungsgericht (2007) [9] und vom Bundesverfassungsgericht (2008) [10] bestätigt. |
Inbetriebnahme: | 1983 geht die Bundesregierung in ihrem Entsorgungsbericht von einer Inbetriebnahme im Jahr 1988 aus. [11] 2007 erklärt das BfS, dass KONRAD Ende 2013 in Betrieb gehen würde. 2014 erklärte des BfS, dass KONRAD frühestens 2022 in betrieb gehen würde. [12] 2018 erklärte der neue Betreiber BGE, dass Schacht KONRAD 2027 fertig gestellt werden würde. Im Gegenzug stellt die BGE in Aussicht, durch einen Zwei-Schicht-Betrieb bei der Einlagerung den Verzug wieder "aufzuholen". [13] Gründe für die aktuellen Verzögerungen u.a.:
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Kosten: | 1977 - 2007: Planung und Erkundung 930 Mio. € [15] 2008 - voraussichtlich 2027: Errichtung 3,6 Mrd. € [16] Betrieb geschätzt jährlich 81,6 Mio. € (Preisstand 2012), bei 40jährigem Betrieb 3,3 Mrd. € [15] Stilllegung geschätzt 290 Mio. € [15] |
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden: | Atomrecht: Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen (NMU). Das NMU ist bis zur Inbetriebnahme von Schacht KONRAD nur noch Genehmigungsbehörde für wesentliche Änderungen am Planfeststellungsbeschluss. Atomrechtliche Eigenaufsicht: Mit dem Planfeststellungsbeschluss ging die Zuständigkeit für als nicht-wesentlich eingestufte Genehmigungen auf das BfS über. Die Kategorisierung, ob eine Änderung wesentlich ist, oder nicht, trifft das BfS selbst. Von 2007 bis zum 12.07.2016 erließ die "Eigenaufsicht" des BfS insgesamt 22 Änderungsgenehmigungen, darunter dreimal eine Erweiterung des Radionuklidspektrums. [17] Übergang der Aufsicht auf das Bundesamt für die Sciherheit der kerntechnischen Entsorgung (BaSE) (vorher Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE): Am 23.06.2016 beschloss der Deutsche Bundestag eine Umstrukturierung im Endlagerbereich. Im Zuge der Überführung der Betreibertätigkeiten vom BfS auf das BGE trat anstelle der Eigenaufsicht des BfS die Aufsicht durch das BfE, heute BaSE. [1] Das BfE erließ seit dem 31.10.2016 fünf als nicht-wesentlich eingestufte Änderungsgenehmigungen. [17] Bergrecht: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Wasserrecht: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Nach Inbetriebnahme: Mit der Inbetriebnahme geht auch die Zuständigkeit für wesentliche Änderungen auf das BaSE über. [18] |
Besondere Gefahren: | Konzept gescheitert: Aus der Havarie des Atommülllagers ASSE II, nur 20 km von Schacht KONRAD entfernt, werden keine Konsequenzen gezogen. Das Konzept der nicht-rückholbaren Endlagerung ist in dieser Form zumindest gescheitert. KONRAD entspricht nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik: Die Sicherheitsberechnungen für Schacht KONRAD sind 30 Jahre alt und entsprechen nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik. Eine Neuberechnung mit heutigen Computerprogrammen und -technik findet nicht statt. Weder gibt es einen einschusswirksamen Gebirgsbereich, noch einen lückenlosen Nachweis einer intakten Barriere. Die alten Bohrungen sind ebenso wie die gasgetriebene Ausbreitung der Radionuklide unter Tage ungenügend berücksichtigt. Korruption: 2014 verurteilte das Bundeskartellamt beteiligte Schachtbaufirmen wegen illegaler Preisabsprachen. 2015 verurteilte das Landgericht Essen einen leitenden Ingenieur wegen Korruption. 2016 wird bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) "finanzielle Belohnungen" für besonders gelungene Gutachten von einer klandestnen Industriestiftung erhalten hat. Die BGR hat auch die geologischen Eignungsuntersuchungen für Konrad durchgeführt, die untertägige Erkundung, die Untersuchung der Grundwasserbewegungen und die Auswertung der alten Bohrungen. [19] Transportgefahren ausgeblendet: Die Gefahren der Atomtransporte, die nach einer Inbetriebnahme täglich zu einer solchen Anlage unterwegs sein werden, sind per Weisung aus dem Verfahren ausgeblendet worden. Aufweichung der wasserrechtichen Erlaubnis: Die wasserrechtliche Erlaubnis ist streng und hindert die Abfallanlieferer daran, die gewünschten Mengen und Arten von Abfälle in Schacht KONRAD einzulagern. Die Umsetzung in konkrete Annahmebedingungen ist kompliziert, hinter den Kulissen wurde stark und erfolgreich darum gerungen, die Bestimmungen aufzuweichen. |
Stilllegung | |
Befristung: | Die Wasserrechtliche Erlaubnis ist bis 03.04.2047 befristet. Nach offizieller Lesart befindet sich ein tiefengeologisches Atommülllager im Status "in Stilllegung" wenn die Einlagerung eingestellt, die Grube verfüllt und die Infrastruktur abgebaut wird. Tatsächlich soll ein solches Lager den Atommüll für alle aufbewahren und wäre beim bestimmungsgemäßen Betrieb im ewigen Dauerbetrieb. |
Abfälle | |
Genehmigtes Inventar: | 303.000 m² radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung ausschließlich für den nationalen Bedarf. Begrenzung des Radionuklidinventars:
Gemäß gehobener wasserrechtlicher Erlaubnis ist für 94 wassergefährdende Stoffe jeweils eine zulässige Gesamtmenge festgelegt worden, welche nach stofflicher Bilanzierung der einzulagernden unterschiedlichen Abfallarten nicht überschritten werden darf. [20] |
Transporte | |
zur Anlage: | Tägliche Menge, Transportmittel, Routen und Gefahren sind im Planfeststellungsverfahren aufgrund einer bundesaufsichtlichen Weisung weder betrachtet noch festgelegt worden. Die Szenarien von BfS und GRS gehen von 2.300 Transporteinheiten im Jahr bei einer Anlieferung von 80% über die Schiene und 20% über die Straße aus. Das bedeutet im Mittel 40 Transporteinheiten (8 Züge) über die Schiene und 10 LKW pro Woche. [21] |
Gleisanschluss: | Vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Willy-Brandt-Str. 5, 38226 Salzgitter, Tel. 030 18333-7000, E-Mail: poststelle(at)bge.de, https://www.bge.de |
Behörden: | Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU), Archivstraße 2; 30169 Hannover , Tel.: 0511 / 120-0, poststelle(at)mu.niedersachsen.de, www.umwelt.niedersachsen.de Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Stilleweg 2, 30655 Hannover, Tel.: 0511/ 643-0, Fax: 0511/ 643-2304, poststelle-hannover(at)lbeg.niedersachsen.de, www.lbeg.niedersachsen.de Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Am Sportplatz 23, 26506 Norden, 04931/947-0, pressestelle(at)nlwkn-dir.niedersachsen.de, www.nlwkn.niedersachsen.de Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE), Köthener Str. 2-3, 10963 Berlin, Tel.: 030 / 18 305-0, poststelle(at)bfe.bund.de, www.bfe.bund.de |
KritikerInnen: | Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V., Bleckenstedter Str. 14a, 38239 Salzgitter, Tel.: 05341 / 90 01 94, Fax: 05341 / 90 01 95, info(at)ag-schacht-konrad.de, www.ag-schacht-konrad.de IG Metall Salzgitter-Peine, Chemnitzer Str. 33, 38226 Salzgitte, Tel.: 05341 / 88 44 0, Fax: 05341 / 88 44 20, www.igmetall-salzgitter-peine.de Landvolk Braunschweiger Land e.V., Helene-Künne-Allee 5, 38122 Braunschweig, Tel.: 0531 / 28770-0, Fax: 0531 / 28770-20, mail(at)landvolk-braunschweig.de, www.landvolk-braunschweig.de Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6 - 8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0, www.salzgitter.de Umweltschutzforum Salzgitter e.V., Klint 7, 38229 Salzgitter, www.schacht-konrad.de |
Quellen[2] "Schacht Konrad Arbeiten auf der tiefsten Baustelle des Landes", haz.de, 21.08.2017 [5] Atommüllreport: Übersicht über die atomaufsichtlichen Weisungen [6] "Jüttner verstärkt Druck auf Trittin", Elbe-Jeetzel-Zeitung, 12.02.2000 [7] Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen, 14. Juni 2000 [9] Bundesverwaltungsgericht - Beschluss BVerwG 7 B 72.06 [10] Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1178/07 [12] "Immer teurer, immer später", taz.de, 02.05.2014 [13] bge.de: Fertigstellung des Endlagers KONRAD verzögert sich [14] bfs.de: Dauer des Umbaus von Konrad zum Endlager 08.03.2018 (Archiv bei bge.de) [15a] "Schacht Konrad kostet Milliarden", Frankfurter Rundschau, 09.05.2014 [16] süddeutsche.de: Fünf Jahre für die Ewigkeit, 08.03.2018 [19] lobbypedia.de: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, abgerufen am 30.3.2020 [20] bfs.de: Abfallrechtliche und wasserrechtliche Nebenbestimmungen für KONRAD (Archiv bei bge.de) [21] Wolfgang Neumann: "Fachliche Bewertung der Transportstudie KONRAD 2010 von der GRS", November 2012 |
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